Information
RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung von bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Ihr Produkt enthält einen Stoff, der die zulässigen Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen überschreitet und somit nach der europöischen Richtlinie 2011/65/EU „zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie)“ als verboten gilt. Allerding kann es sein, dass Ihr Produkt unter eine Ausnahme oder Übergangsfrist zur Nutzung fällt. Prüfen Sie hierzu die entsprechenden Ausnahmen und Nutzungsverlängerungen durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV).
ElektroStoffV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)