Information zu Verpackungen, die beim Verbraucher anfallen(B2C) Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren und im Rahmen der Registrierung den vorbeteiligten Kauf Ihrer Serviceverpackungen bestätigen. Verpackungsregister Systembeteiligungspflicht: Sie müssen sich an einem dualen Recyclingsystem beteiligen Übersicht Systembetreiber (Verpackungsregister) Datenmeldung: Sie müssen die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen mindestens einmal jährlich in der LUCID-Datenbank melden. …
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Katharina Boehlke
Katharina Boehlke IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt 0911 1335-1302 katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de
Martin Nätscher
Martin Nätscher Bereich Region und Beratung, IHK Niederbayern 0851/507-271 martin.naetscher@passau.ihk.de
Verena Rollmann
Verena Rollmann Geschäftsbereich Innovation und Umwelt 06021 880-162 rollmann@aschaffenburg.ihk.de
Tobias Hornauer
Tobias Hornauer Referent Umwelt 0941 5694-329 hornauer@regensburg.ihk.de
Robert Gonda
Robert Gonda Fachbereich Energie & Umwelt (0821) 3162-266 robert.gonda@schwaben.ihk.de Stettenstr. 1+3, 86150 Augsburg
TransportverpackungenInfo
Information Transportverpackungen fallen üblicherweise im Handel an und sind somit nicht systembeteiligungspflichtig.
serviceVerpackungenInfo
Information zu lizenzierten Serviceverpackungen Serviceverpackungen fallen beim Endverbraucher an. Somit sind Serviceverpackungen immer systembeteiligungspflichtig.
Bringen Sie Mehrwegverpackungen in Verkehr?
Bringen Sie Mehrwegverpackungen in Verkehr?
Batterien nicht im Verkehr
Information zum Vermarktungsverbot Die Batterie darf nicht in Verkehr gebracht werden