Information Die Verpackung darf nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn eine der Ausnahmen nach §5 Abs. 1 VerpackG trifft zu.
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Mehrwegverpackungen verpackungen
Information Als Erstinverkehrbringer einer Mehrwegverpackung müssen Sie sich im Herstellerregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren. Als Befüller der Verpackung mit Ware haben sie keine Pflichten. Verpackungsregister
Ware Nicht-EU-Ausland verpackungen
Information zu Non-EU-Staaten Ggf. müssen Sie nationale Vorschriften des Landes des Inverkehrbringens erfüllen. Unterstützung bieten die Außenhandelskammern des jeweiligen Landes.
Ware EU Ausland verpackungen
Information zu Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten Sie müssen die jeweils nationale Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie erfüllen. Nähere Informationen erhalten Sie durch die Broschüre des DIHK. Broschüre_Umgang mit Verpackungen in Europa_Aktualisierung_barrierefrei (dihk.de)
Kein Firmensitz in Deutschland verpackungen
Information für ausländische Unternehmen Als ausländisches Unternehmen sind Sie ggf. verpflichtet, Anforderung des deutschen Verpackungsgesetzes zu erfüllen. Entscheidend ist, wer bei Grenzübertritt Eigentümer der Ware ist. Ist dies Ihr Kunde, so ist er Inverkehrbringer der Ware und Sie haben keine Pflichten. Sind Sie bei Grenzübertritt der Eigentümer (Lieferung „frei Haus“ oder e-Commerce), wird Ihr Unternehmen …
Hersteller von Verpackungen
Information zu Einweg-Kunststoffprodukten Wenn Sie Einwegkunststoffprodukte nach Anhang 1 des Einwegkunststofffondsgesetzes (z.B. Lebensmittelboxen, Getränkebecher, Feuchttücher, Plastiktüten, etc.) in Verkehr bringen, müssen sie ihre Firma beim Umweltbundesamt registrieren, und die entsprechende Abgabe zu entrichten. Bringen sie Einwegkunststoffprodukte im EU-Ausland in Verkehr, haben sie sich jeweils im Mitgliedsstaat zu registrieren. Sie müssen sicherstellen, dass der Summengrenzwert für …
Bringen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen von mehr als 80 t Glas, 50 t Papier/Pappe/Kartonage (PPK) oder 30 t sonstige Materialien (z.B. Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe) jährlich in Verkehr? Diese Mengenangaben beziehen sich auf das Gewicht der entleerten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.
Bringen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen von mehr als 80 t Glas, 50 t Papier/Pappe/Kartonage (PPK) oder 30 t sonstige Materialien (z.B. Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe) jährlich in Verkehr? Diese Mengenangaben beziehen sich auf das Gewicht der entleerten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.
Sie sind ein Gastronomiebetrieb und bringen Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und / oder Einweggetränkebecher In Verkehr?
Sie sind ein Gastronomiebetrieb und bringen Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und / oder Einweggetränkebecher In Verkehr?
Fallen ihre Verpackungen typischerweise beim Endkunden an?
Fallen ihre Verpackungen typischerweise beim Endkunden an? Für die Entscheidung hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister einen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht. Die Einstufung im Katalog ist zunächst verbindlich. Sie können allerdings die Systembeteiligungspflicht einer Verpackung über einen Antrag und einem darauffolgenden Verwaltungsakt der ZSVR rechtsverbindlich festlegen lassen. Hierzu finden Sie entsprechende Antragsunterlagen auf der ZSVR …
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Sind die Serviceverpackungen durch ihren Lieferanten vorlizensiert?
Sind die Serviceverpackungen durch ihren Lieferanten vorlizensiert?