Information CLP-Verordnung und PCN-Meldung Sollte es sich bei Ihrer Chemikalie um ein Gemisch handeln, muss darüber hinaus ein UFI Code genertiert werden und eine Meldung nach CLP-Verordnung Anh. 8 getätigt werden (sog. PCN-Medlung). https://eur-lex.europa.eu/legal-content Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Startseite – ECHA (europa.eu) BAuA – REACH – Die REACH-Verordnung – Bundesanstalt für Arbeitsschutz …
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Ergebnistext C Chemikalien
Information Chemikalienverbotsverordnung Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen, die in Anlage 1 der ChemVerbotsV genannt sind, sowie von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die diese freisetzen können oder enthalten, gelten die Erlaubnispflicht nach § 6 und Sachkundepflicht nach § 11 der ChemVerbotsV. ChemVerbotsV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) Sollte es sich bei Ihrem Produkt um ein …
Zwischenergebnis 1.1 Chemikalien
Information Für verwendungsbeschränkte Stoffe müssen die Anforderungen der Beschränkung nach der REACH Verordnung eingehalten werden.
Zwischenergebnis 1.0 Chemikalien
Information Zulassungspflichtige Stoffe bedürfen einer fristgerechten Zulassung nach der REACH Verordnung.
Zwischenergebnis 0.2 Chemikalien
Information Der betrachtete Stoff als solcher oder als ein Bestandteil eines Gemisches übersteigt die Menge von insgesamt 1 Tonne pro Jahr. Da es sich allerdings um ein Recyclingprodukt handelt ist keine Registrierung nach Art. 7 Abs. 1 der REACH Verordnung notwendig.
Zwischenergebnis 0.1 Chemikalien
Information Der betrachtete Stoff als solcher oder als ein Bestandteil eines Gemisches übersteigt die Menge von insgesamt 1 Tonne pro Jahr und somit ist eine Registrierung nach Art. 7 Abs. 1 der REACH Verordnung notwendig.
Ergebnistext B Part1 Chemikalien
Information Als Hersteller oder Importeur müssen Sie die Informationen nach Art. 32 der REACH Verordnung dem Kunden mitteilen. Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch folgendes beachten:
Ergebnistext A Part1 Chemikalien
Information Als Händler müssen Sie prüfen, ob die Anforderungen der REACH Verordnung durch den Hersteller/ Importeur erfüllt wurden. Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch folgendes beachten:
Zwischenergebnis 2.1 Part1 Chemikalien
Information Als Händer müssen Sie prüfen, ob seitens des Herstellers/ Importeurs die Chemikalien: nach der CLP-Verodnung Anhang I sinnvoll eingestuft wurden nach Anhang II der CLP-VO verpackt und gekennzeichnet wurden Sicherheitsdatenblätter nach der REACH Verordnung Anhang II vorliegen Außerdem müssen Sie die Gefahrgutrechte nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) einhalten. GGBefG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) Darüber hinaus …
Zwischenergebnis 2.0 Part1 Chemikalien
Information Als Hersteller oder Importeur aus Nicht-EU-Ländern haben Sie folgende Pflichten zu erfüllen. Sie müssen Ihre Chemikalien nach Anhang I der CLP-Verordnung einstufen gem. Anhang II verpacken und kennzeichnen nach der REACH Verordnung Anhang II Sicherheitsdatenblätter erstellen und dieses Sicherheitsdatenblatt den Kunden bei Lieferung zur Verfügung stellen Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch …